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Juni 25

Ausschreibung der Mittagsverpflegung – Ganztagsschule ab 2026

Ab 2026 haben Grundschulkinder stufenweise Anspruch auf Ganztagsbetreuung – und damit auf ein Mittagessen. Für Schulträger bedeutet das: Ausschreibungen müssen jetzt geplant werden. Erfahren Sie, welche Herausforderungen und Erfolgsfaktoren es gibt, um rechtssichere und kindgerechte Verpflegung sicherzustellen.

Ab August 2026 gilt der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung zunächst für Kinder der ersten Klassenstufe. In den Folgejahren wird er schrittweise auf die Klassenstufen 2 bis 4 ausgeweitet. Für Schulträger bedeutet dies: Die Ausschreibung der Schulverpflegung muss frühzeitig und vorausschauend geplant werden. Für Schulträger wird die Ausschreibung der Mittagsverpflegung zu einem zentralen Thema – sowohl in qualitativer als auch in vergaberechtlicher Hinsicht.

Viele Kommunen und Schulträger stehen vor der Aufgabe, ihre Verpflegungsstrukturen anzupassen oder neu aufzubauen. Eine gut geplante und vergaberechtskonforme Ausschreibung ist der Schlüssel, um wirtschaftliche, qualitativ hochwertige und kindgerechte Verpflegungsangebote zu sichern.

Besondere Herausforderungen bei der Schulverpflegung ab 2026

  • Steigender Versorgungsbedarf: Durch den Ganztagsunterricht erhöht sich die Zahl der täglich auszugebenden Mahlzeiten deutlich.
  • Vielfältige Anforderungen: Neben den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) spielen Nachhaltigkeit, Saisonalität und spezielle Ernährungsbedürfnisse eine immer größere Rolle.
  • Rechtliche Rahmenbedingungen: Je nach Auftragsvolumen und Vertragsmodell greifen unterschiedliche Regelwerke.

Erfolgsfaktoren für eine erfolgreiche Ausschreibung der Schulverpflegung

  • Frühzeitige Planung – ausreichend vor Leistungsbeginn starten, um Bedarfserhebung, Markterkundung und die Erstellung der Vergabeunterlagen ohne Zeitdruck durchzuführen.
  • Klare Leistungsbeschreibung – präzise formulierte Anforderungen zu Menge, Qualität, Abläufen und Zusatzleistungen schaffen Transparenz und Vergleichbarkeit.
  • Marktorientierte Gestaltung – realistische Vorgaben, die die Leistungsfähigkeit potenzieller Anbieter berücksichtigen, sichern Wettbewerb und Wirtschaftlichkeit.
  • Transparente Zuschlagskriterien – eine faire Bewertungssystematik mit ausgewogener Gewichtung von Preis und Qualität sorgt für Rechtssicherheit und Akzeptanz.

Fazit

Mit der Einführung der Ganztagsbetreuung ab 2026 trägt die Ausschreibung der Mittagsverpflegung entscheidend zur Qualität des Ganztagsschulangebots bei. Sie ist mehr als ein Verwaltungsakt – sie ist das Fundament für eine zukunftsfähige, gesunde und akzeptierte Schulverpflegung. Professionell aufgesetzte Ausschreibungsverfahren bieten Schulträgern die Sicherheit, den Spagat zwischen rechtlichen Vorgaben, wirtschaftlicher Tragfähigkeit und pädagogischen Zielsetzungen erfolgreich zu meistern.

 

Verfasst von Uwe Thiele

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