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Juni 25
Ein Bärendienst für die Speiseplan-Bewertung – Entscheidung aus Bayern mit Signalwirkung

Ein Bärendienst für die Speiseplan-Bewertung – Entscheidung aus Bayern mit Signalwirkung

Ein Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts verändert die Spielregeln bei der Ausschreibung von Schulverpflegung: Speisepläne werden künftig bindend – und die Qualitätswertung deutlich erschwert. Lesen Sie, was das für Ausschreibende Stellen und Bieter bedeutet.

Das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) hat mit seinem Beschluss vom 11.12.2024 – Verg 7/24 einer seit Jahren etablierten Praxis ein Ende gesetzt:
Die Bewertung von Speiseplänen als zentrales Qualitätskriterium in Ausschreibungen ist nur noch zulässig, wenn diese objektiv, nachvollziehbar und eindeutig leistungsbezogen erfolgt.

Was das für Ausschreibende Stellen bedeutet

Die Logik ändert sich grundlegend:

  • Mit dem Angebot eingereichte Speisepläne sind künftig verbindlich für die gesamte Vertragslaufzeit.
  • Alle möglichen Anpassungen müssen bereits in der Leistungsbeschreibung definiert sein.
  • Ohne klaren Änderungsspielraum bleibt der Speiseplan unverändert – über Jahre hinweg.

Das schränkt die Flexibilität deutlich ein. Saisonale Anpassungen oder kreative Weiterentwicklungen sind nur noch innerhalb eines klar festgelegten Änderungsrahmens möglich.

Konsequenzen für Bieter

  • Bereits bei Angebotsabgabe muss exakt festgelegt werden, welche Gerichte und welche Menüabfolgen über den gesamten Vertragszeitraum angeboten werden./li>
  • Änderungen sind nur noch zulässig, wenn sie explizit im Vertrag vorgesehen sind./li>
  • Eine dynamische Anpassung an Trends, saisonale Produkte oder neue Ernährungsstandards ist stark eingeschränkt./li>

Alternative: Bewertung in der Eignungsprüfung

Eine flexible Beurteilung der Speisepläne wäre nur noch im Rahmen der Eignungsfeststellung möglich.
 Allerdings gilt hier: Entspricht der eingereichte Musterspeiseplan den Anforderungen nicht, führt dies zum direkten Angebotsausschluss – ohne Möglichkeit der Nachbesserung.

Fazit

Der Beschluss des BayObLG entzieht den Ausschreibenden Stellen ein wichtiges Instrument zur qualitativen Angebotswertung.
In der Praxis könnte dies zu einer stärkeren Gewichtung des Preises führen – mit dem Risiko, dass qualitative Aspekte der Schul- und Gemeinschaftsverpflegung in den Hintergrund treten.

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